QUALICOAT SPEZIFIKATIONEN für FARBE, LACK UND PULVERBESCHICHTUNGEN

QUALICOAT

VORGABEN FÜR EIN QUALITÄTSZEICHEN FÜR FARBEN, LACK UND PULVERBESCHICHTUNGEN AUF ALUMINIUM FÜR ARCHITECTURAL ANWENDUNGEN

12. Auflage-MASTER-VERSION
vom QUALICOAT Executive Committee am 25.06.2009 genehmigt

Kapitel 1
Allgemeine Informationen

1. Allgemeine Hinweise

Diese Spezifikationen gelten für das Qualitätssiegel QUALICOAT, das eine eingetragene Marke ist. Die Regelungen zur Verwendung des Qualitätszeichens sind im Anhang A1 festgelegt.

Ziel dieser Spezifikationen ist es, Mindestanforderungen festzulegen, denen Anlageneinrichtungen, Beschichtungsmaterialien und Endprodukte genügen müssen.

Diese Spezifikationen sollen eine qualitativ hochwertige Beschichtung von Produkten für den Einsatz in der Architektur gewährleistenral Anwendungen, egal welche Art von Beschichtung verwendet wird. Jegliche Nachbehandlung, die nicht in diesen Spezifikationen vorgeschrieben ist, kann die Qualität eines beschichteten Produkts beeinträchtigen und liegt in der Verantwortung desjenigen, der sie anwendet.

Die Spezifikationen für Anlageninstallationen sind die Mindestanforderungen für die Herstellung guter Qualität. Andere Methoden dürfen nur verwendet werden, wenn sie zuvor vom Exekutivkomitee genehmigt wurden.

Der Werkstoff Aluminium oder Aluminiumlegierung muss für die in diesem Dokument festgelegten Beschichtungsverfahren geeignet sein. Es muss korrosionsfrei sein und darf keine anodische oder organische Beschichtung aufweisen (ausgenommen anodische Vorbehandlung wie in diesen Spezifikationen beschrieben). Es muss außerdem frei von jeglichen Verunreinigungen sein, insbesondere von Silikonschmiermitteln. Die Kantenradien müssen so groß wie möglich sein.

Veredelungsbetriebe, die das Qualitätszeichen führen, müssen alle für die Architektur bestimmten Produkte behandelnral Anwendungen in Übereinstimmung mit diesen Spezifikationen und darf nur Beschichtungsmaterialien verwenden, die von QUALICOAT für solche Produkte zugelassen sind. Für externe Architekturral Applikationen dürfen andere Beschichtungsstoffe nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und nur aus technischen Gründen verwendet werden. Die Verwendung von nicht zugelassenen Pulvern, Farben und Lacken aus rein gewerblichen Gründen ist nicht gestattet.

Diese Spezifikationen bilden die Grundlage für die Vergabe und Erneuerung des Qualitätszeichens. Alle Anforderungen dieser Spezifikationen müssen erfüllt sein, bevor ein Qualitätszeichen verliehen werden kann. Der Qualitätssicherungsbeauftragte des Labelinhabers muss stets über die aktuelle Version der Spezifikation verfügen.

Die Spezifikationen können durch Aktualisierungsblätter ergänzt oder geändert werden, die die Beschlüsse von QUALICOAT darlegen und einbeziehen, bis eine neue Ausgabe herausgegeben wird. Diese nummerierten Blätter enthalten den Gegenstand des Beschlusses, das Datum, an dem QUALICOAT den Beschluss gefasst hat, das Datum des Inkrafttretens und die Einzelheiten des Beschlusses.

Die Merkblätter und Änderungsblätter werden an alle Beschichtungsbetriebe verteilt, denen das Qualitätszeichen verliehen wurde oder bevorsteht, sowie an Inhaber einer Zulassung.

TERMINOLOGIE

Lizenz: Erlaubnis zur Nutzung des Gütesiegels.

Zulassung: Bestätigung, dass das Produkt eines bestimmten Herstellers (Pulverlack, Flüssiglack oder chemisches Produkt) die Anforderungen der Spezifikationen erfüllt.

Genral Lizenznehmer (GL): Nationaler Verband, der das Qualicoat-Gen besitztral Lizenz für das gesamte betreffende Land.

Prüflaboratorien: Dies sind unabhängige Qualitätsprüfungs- und Kontrollstellen, die von der gene ordnungsgemäß autorisiert sindral Lizenznehmer oder QUALICOAT.

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